Wer ist Urheber, wenn KI einen Text oder ein Bild erzeugt?
Das deutsche Urheberrecht schützt Werke nach § 2 Abs. 2 UrhG nur, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung sind. Persönlich heißt: Ein Mensch muss die kreativen Entscheidungen getroffen haben. Eine KI ist kein Urheber. Der Mensch, der sie bedient, ist es nur dann, wenn seine eigenen kreativen Vorgaben das Ergebnis prägen.
Für dein Unternehmen heißt das: Ein Text, ein Bild oder ein Logo, das im Kern die KI gestaltet hat, gehört urheberrechtlich niemandem. Du darfst es nutzen. Du kannst aber anderen die Nutzung meist nicht verbieten. Diese Frage gehört deshalb in jede KI-Richtlinie für Unternehmen, die Marketing, Vertrieb oder Design betrifft.
Was hat das Amtsgericht München 2026 entschieden?
Das Amtsgericht München hat am 13. Februar 2026 (142 C 9786/25) über drei Logos entschieden, die ein Mann mit generativer KI für seine Website erstellt hatte. Ein Bekannter hatte die Logos auf seine eigene Website kopiert. Der Mann klagte auf Unterlassung und verlor.
Die Kernaussagen laut beck-aktuell:
- KI-Ergebnisse sind nur geschützt, wenn ein Mensch kreativ eingegriffen hat und sich seine Persönlichkeit im Ergebnis widerspiegelt. Das muss für Dritte objektiv erkennbar sein.
- Allgemeine Beschreibungen im Prompt und wiederholte Korrekturen reichen nicht. Das Gericht nennt sie handwerkliche Tätigkeiten.
- Selbst ein umfangreicher Prompt half nicht, weil Auswahl und Gestaltung bei der KI lagen.
- Zeitaufwand und eine kostenpflichtige Premium-Version begründen keinen Schutz. Geschützt werden kreative Entscheidungen, nicht Investitionen.
Es ist ein amtsgerichtliches Urteil. Höhere Gerichte haben die Frage damit nicht entschieden. Die Linie entspricht aber dem Grundsatz des § 2 Abs. 2 UrhG.
Gehören dir die Ergebnisse nicht laut Nutzungsbedingungen?
Die Anbieter übertragen dir ihre Rechte am Output. In den Nutzungsbedingungen für Europa von OpenAI heißt es: „Wir treten hiermit alle unsere Rechte, Titel und Anteile, falls vorhanden, am Output und in Bezug auf den Output an Sie ab.“ Entscheidend sind die Worte „falls vorhanden“. Ein Vertrag kann kein Urheberrecht erschaffen, das es nach dem Gesetz nicht gibt. Zudem weist OpenAI darauf hin, dass der Output möglicherweise nicht einzigartig ist und andere Nutzer ähnlichen Output erhalten können.
Kann KI-Output fremde Rechte verletzen?
Ja, und das ist für Unternehmen die zweite Hälfte der Frage. Das Landgericht München I hat am 11. November 2025 (42 O 14139/24) entschieden, dass OpenAI Liedtexte von GEMA-Mitgliedern im Modell gespeichert und über ChatGPT wiedergegeben und damit Urheberrechte verletzt hat. Die Verantwortung für die Ausgaben sah das Gericht in diesem Fall bei OpenAI, nicht bei den Nutzern. Das Urteil ist laut LTO noch nicht rechtskräftig.
Beim Training selbst ist die Lage offen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat am 10. Dezember 2025 (5 U 104/24) im Fall Kneschke gegen LAION entschieden, dass das Herunterladen eines Fotos zum Aufbau eines Trainingsdatensatzes unter die Schranke für Text- und Data-Mining fällt. Ob das Training generativer Modelle davon gedeckt ist, hat es ausdrücklich offengelassen und die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Beim Europäischen Gerichtshof läuft zudem das Verfahren C-250/25 Like Company gegen Google zu Chatbot-Ausgaben und Training. Die mündliche Verhandlung fand am 10. März 2026 statt, ein Urteil lag Ende Oktober 2026 noch nicht vor.
Für deinen Alltag folgt daraus: Behandle Output, der erkennbar einem bekannten Text, Bild, Lied oder Logo ähnelt, wie fremdes Material. Gib ihn nicht frei. Wie du Ergebnisse systematisch prüfst, steht in Wie prüfe ich KI-Ergebnisse auf Fehler und Halluzinationen?
Die Schöpfungs-Ampel: Wo reicht reiner KI-Output, wo nicht?
Unsere Empfehlung ist eine einfache Ampel für alle Inhalte, die dein Unternehmen mit KI erzeugt.
- Grün, KI-Output darf genutzt werden: interne Entwürfe, Protokolle, Zusammenfassungen, Recherchenotizen, Vertriebs-E-Mails an einzelne Kunden. Ob ein Wettbewerber diese Inhalte kopieren könnte, spielt keine Rolle.
- Gelb, nur mit erkennbarem menschlichem Anteil: Website-Texte, Fachartikel, Präsentationen für Kunden, Social-Media-Beiträge. Ein Mensch formuliert die Kernaussagen, wählt aus, strukturiert und überarbeitet. Die KI liefert Material, nicht das Ergebnis.
- Rot, nicht als reiner KI-Output: Logos, Markenzeichen, Bildwelten der Marke, Produktnamen und alles, was du später gegen Nachahmer verteidigen willst. Hier gestaltet ein Mensch, KI darf höchstens Skizzen liefern.
Wie dokumentierst du den menschlichen Anteil?
Ob ein menschlicher Anteil ausreicht, entscheidet im Streit ein Gericht. Beweisen musst du ihn. Für Gelb- und Rot-Inhalte empfehlen wir deshalb ein kurzes Schöpfungsprotokoll mit diesen fünf Angaben:
- Wer hat die Idee und die Kernaussage vorgegeben?
- Welche Werkzeuge wurden wofür genutzt, mit den wichtigsten Prompts?
- Welche Entscheidungen hat ein Mensch getroffen: Auswahl, Anordnung, Umformulierung, Bildkomposition?
- Welche Zwischenstände gab es? Speichere sie mit Datum.
- Wer hat das Ergebnis freigegeben und auf Ähnlichkeit mit fremden Werken geprüft?
Lass dir dasselbe von Agenturen und Freelancern zusichern. Nimm in Verträge auf, dass offengelegt wird, ob und wie KI eingesetzt wurde, und dass die vereinbarten Nutzungsrechte tatsächlich übertragen werden können. Beauftragst du ein Logo, sollte vertraglich klar sein, dass es nicht im Kern KI-generiert ist.
Was gilt zusätzlich nach der KI-Verordnung?
Die KI-Verordnung regelt nicht, wem Inhalte gehören. Sie enthält aber in Art. 50 Transparenzpflichten, die seit dem 2. August 2026 gelten. Prüfe deshalb bei veröffentlichten Bildern, Videos und Texten, ob eine Kennzeichnung nötig ist. Den Überblick gibt unser Artikel Welche Pflichten hat ein Mittelständler nach der KI-Verordnung? Wer im Vertrieb Angebote und Präsentationen mit KI erstellt, findet in KI im Vertrieb des Mittelstands die passenden Einsatzfelder.
Wann passt dieser Rat nicht?
Die Ampel ist für Unternehmen gedacht, die Inhalte veröffentlichen und ihre Marke schützen wollen. Erzeugst du KI-Inhalte nur intern, ist der fehlende Schutz meist kein Problem. Für Marken, Designs und Wettbewerbsrecht gelten eigene Regeln, die ein Urheberrechtsartikel nicht abdeckt. Lass sie gesondert prüfen, bevor du ein KI-gestaltetes Zeichen als Marke anmeldest.
Halte die Ampel und das Schöpfungsprotokoll in deiner KI-Richtlinie fest, damit Marketing, Vertrieb und Agenturen nach denselben Regeln arbeiten. Wie du das gemeinsam mit deinem Führungskreis aufsetzt, zeigt ein KI-Workshop für Geschäftsführung und Führungskreis. Für einen ersten Abgleich deiner Lage buche ein kostenloses Erstgespräch (15 Minuten).
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Lass Fragen zur Auslegung im Einzelfall von deiner Rechtsberatung prüfen.