Was regelt Artikel 4 der KI-Verordnung?
Die KI-Verordnung der EU, Verordnung (EU) 2024/1689, regelt den Einsatz künstlicher Intelligenz in Europa. Artikel 4 betrifft nicht die Technik, sondern die Menschen, die mit ihr arbeiten. Er gilt seit dem 2. Februar 2025 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jedes Unternehmen, das KI-Systeme im eigenen Betrieb nutzt, also auch ein Mittelständler, dessen Beschäftigte mit Microsoft Copilot oder ChatGPT arbeiten.
In der ursprünglichen Fassung mussten diese Unternehmen nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt.
Was hat sich im Juli 2026 geändert?
Mit der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, ist am 27. Juli 2026 eine geänderte Fassung in Kraft getreten. Unternehmen müssen nun Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz der Personen zu fördern, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Aus einer Pflicht, ein bestimmtes Niveau sicherzustellen, ist eine Pflicht geworden, Kompetenz zu fördern.
Gestrichen ist die Pflicht damit nicht. Wer KI im Unternehmen einsetzt, muss weiterhin etwas tun, und sollte zeigen können, was er getan hat.
Wen betrifft die Pflicht zur KI-Kompetenz?
Jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt, unabhängig von der Größe. Gemeint sind alle Personen, die in seinem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung dieser Systeme befasst sind: Beschäftigte, aber auch zum Beispiel freie Mitarbeitende, die mit euren KI-Werkzeugen arbeiten. Für die Geschäftsführung ist das eine Führungsaufgabe, keine IT-Aufgabe.
Welche Maßnahmen sind sinnvoll?
Die Verordnung schreibt keine bestimmte Schulung und kein Zertifikat vor. Sinnvoll ist ein Vorgehen, das zum Einsatz im Unternehmen passt. Diese sechs Punkte sind ein guter Start:
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge werden heute genutzt, offiziell und inoffiziell, und von wem?
- Eine kurze KI-Richtlinie: erlaubte Werkzeuge, Regeln für Daten, Prüfpflichten vor der Weitergabe.
- Grundlagenschulung für alle, die KI nutzen: wie Sprachmodelle arbeiten, wo sie Fehler machen, was mit Daten passiert.
- Vertiefung für Rollen mit mehr Verantwortung, etwa Führungskräfte, Vertrieb oder Personal.
- Eine Ansprechperson für Fragen und einen festen Termin, an dem Regeln und Schulung überprüft werden.
- Dokumentation: wer wann woran teilgenommen hat und welche Regeln gelten.
Wie eine solche Richtlinie aufgebaut ist, steht ausführlich im Leitfaden zur KI-Richtlinie für Unternehmen.
Warum die Änderung kein Grund ist, abzuwarten
Die neue Fassung nimmt Druck aus der Frage, ob jede einzelne Person ein bestimmtes Niveau erreicht. Den Grund für die Regel ändert sie nicht: In vielen Unternehmen nutzen Beschäftigte KI längst, oft mit privaten Konten und ohne Regeln für Daten. Wer jetzt Kompetenz aufbaut, senkt dieses Risiko und holt gleichzeitig mehr Nutzen aus den Werkzeugen. Abwarten spart wenig und verschiebt nur, was ohnehin zu tun ist.
Wie fängst du als Geschäftsführer an?
Mit dir selbst und deinem Führungskreis. Wer KI selbst nutzt, kann einschätzen, welche Regeln und welche Schulung das Unternehmen braucht. Ein praktikabler Weg ist ein gemeinsamer Workshop-Tag, an dem der Führungskreis mit KI an echten Aufgaben arbeitet und daraus die Regeln für das Unternehmen ableitet. Mehr dazu im Leitfaden zur KI-Richtlinie und auf der Seite zum KI-Workshop für Geschäftsführung und Führungskreis.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Lass Fragen zur Auslegung im Einzelfall von deiner Rechtsberatung prüfen.